Flug gestrichen, Ticket schon bezahlt: Kritik an Vorkasse bei Flugtickets

Stand: 02.07.2022, 18:32 Uhr

Wird ein Flug annulliert, ist der Ärger groß. Weil die Rückerstattung oft nicht wie vorgeschrieben klappt, droht die zuständige Ministerin mit einer Überprüfung der Vorkasse-Praxis bei Flugtickets.

Die langen Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen und Check-in-Schaltern der Flughäfen ärgern im Moment viele Reisende. Doch richtig nervig wird es erst, wenn die Maschine gar nicht abhebt. "Annulliert" heißt es dann an der Anzeigentafel.

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In diesen Tagen werden immer wieder - zum Teil sehr kurzfristig - Flüge gestrichen. Auch am Samstag gab es an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn wieder ausgefallene Verbindungen. Für die Betroffenen fängt der Ärger dann an. Sie müssen sich um einen anderen Flug kümmern oder bei der Airline das Geld zurückverlangen. Denn gezahlt wird bei Fluggesellschaften standardmäßig im Voraus. Doch die Rückerstattung funktioniert nicht immer reibungslos.

Lemke drängt auf Einhaltung von Vorschriften

Über eine Änderung genau dieser Praxis wird angesichts der derzeitigen Probleme diskutiert. Konkret droht das Bundesministerium für Verbraucherschutz damit, die Vorkassepraxis bei Flügen zu überprüfen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke

Steffi Lemke (Grüne), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Eine Sprecherin von Ministerin Steffi Lemke (Grüne) erinnert die Flugunternehmen daran, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet seien, sich "proaktiv" um die Rückerstattung innerhalb von sieben Tagen zu kümmern. "Sonst wird man die Vorkassepraxis in ihrer jetzigen Form überprüfen müssen", sagte sie der "Welt am Sonntag". Bei der Vorkasse hätten Fluggäste ein hohes Risiko, wenn es zu Flugausfällen komme.

Verbraucherschützer wollen Abschaffung der Vorkasse-Praxis

Tatsächlich ist in der Fluggastrechteverordnung geregelt, dass bei ersatzlos abgesagten Flügen das im Voraus bezahlte Geld innerhalb von sieben Tagen zurückgezahlt werden muss. Doch immer wieder gibt es Berichte, dass sich die Airlines wenig kooperativ verhalten.

Verbraucherschützer fordern schon länger eine Abschaffung der Vorkassepraxis. An dem Ärger eines annullierten Fluges würde das nichts ändern. Aber der Aufwand, dann im Nachhinein das Geld zurückzuholen, fiele weg.

App der Verbraucherzentrale hilft

Doch erst einmal bleibt es bei der bisherigen Praxis, dass erst für den Flug gezahlt werden muss und sich dann irgendwann herausstellt, ob er auch tatsächlich stattfindet. Für den Fall einer Annullierung gibt es aber immerhin Angebote, die bei Entschädigungen oder Rückerstattungen unter die Arme greifen sollen.

So hat die Verbraucherzentrale NRW die App "Flugärger" entwickelt. Sie hat das Ziel, dass Fluggäste kostengünstig und ohne viele Hindernisse zu ihrem Recht kommen. Die App bietet ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen. Auch der ADAC hat einen "Entschädigungsrechner" im Angebot.

Über die Diskussion um Vorkasse beim Fliegen berichten wir unter anderem in der Aktuellen Stunde im WDR-Fernsehen am 2. Juli 2022.

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