Preiserhöhung im Fitnessstudio: Was Mitglieder jetzt tun können

Stand: 27.06.2022, 16:04 Uhr

Mit teils undurchsichtigen Vertragsklauseln erhöhen derzeit viele Fitnessstudios ihre Beiträge - auch für Bestandskunden. Doch das ist in der Regel rechtswidrig, sagen Juristen.

Bereits zum April hatte die Fitnessstudio-Kette McFit angekündigt, die Beiträge für Mitglieder um rund 25 Prozent zu erhöhen. Andere Studios ziehen nach, darunter die zum gleichen Konzern gehördende Kette John Reed. Da die Kunden allerdings im Vorfeld Verträge abgeschlossen haben, ist eine Preiserhöhung nicht so ohne Weiteres möglich.

Deshalb greifen die Unternehmen zu teils undurchsichtigen Methoden. So wurden in den vergangenen Wochen massenhaft E-Mails verschickt, in denen die Mitglieder dazu aufgerufen wurden, einer Beitragsanpassung freiwillig zuzustimmen. Dabei erfolge die Zustimmung automatisch beim nächsten Besuch des Fitnessstudios durch das Passieren des Drehkreuzes am Eingang.

"Irgendwie finde ich das link", sagt eine Kundin der John-Reed-Kette. "Man bekommt ja tausend E-Mails. Die kann man leicht übersehen oder sie landen im Spam-Ordner." Für die Fitness-Ketten ist es der Versuch, die hohen finanziellen Einbußen infolge der Corona-Pandemie zu kompensieren. Aber geht das überhaupt so einfach?

Automatische Zustimmung rechtlich nicht möglich

"Für mich ist das absoluter Nonsens: Drehkreuz gleich Zustimmung", sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. "Jeder, der ins Fitnesstudio will, muss ja zustimmen. Das wäre ein Aufdrängen der Zustimmung, geht also nicht."

Dieser Ansicht ist auch die Verbraucherzentrale und rät betroffenen Mitgliedern: Widerspruch einlegen. Auch, wer bereits durch das Drehkreuz gegangen ist, könne einer Erhöhung des Beitrags immer noch widersprechen.

Im Zweifelsfall Einspruch einlegen

"Das sollten Betroffene, die mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind, schnellstmöglich machen", so die Verbraucherzentrale. Einspruch sei beispielsweise über die in den Hinweisen angegebene Telefonnummer oder über ein Online-Formular auf der Internetseite der Fitnessketten möglich. Am sichersten sei aber der Widerspruch in schriftlicher Form. Also postalisch, per E-Mail oder durch persönliche Abgabe der Erklärung im Studio.