
Bußgeld oder Straftat: Was kommt auf mich zu, wenn ich eine Straße blockiere?
Stand: 10.11.2022, 21:35 Uhr
Ein Rettungswagen, der wegen eines Protests von Aktivisten verzögert am Unfallort ankommt - das ist viel diskutiert worden. Doch nicht nur Aktivisten, auch Falschparker können sich strafbar machen, wenn sie Straßen blockieren.
Falschparken ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit - und zieht ein Bußgeld nach sich von bis zu 110 Euro. Teurer wird es, wenn das falsch parkende Auto zusätzlich abgeschleppt werden muss.
Wenn im Rettungswagen ein Mensch wegen der daraus folgenden Zeitverzögerung stirbt, handele es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern sogar um eine Straftat, sagt Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht. In diesem Fall kann es sein, dass er sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss. Das gilt nicht nur für Umweltaktivisten, die auf der Straße sitzen, sondern für jeden, der durch eine Blockierung der Straße oder Nichtbildung einer Rettungsgasse den Tod eines Menschen in Kauf nimmt. Egal ob auf Radweg, Auffahrt oder Straße - der Rettungswagen muss durchkommen können.
Unterschiede bei Bußgeldern
Wer die Straße behindert, weil er zum Beispiel in zweiter Reihe parkt, muss aber mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Dabei gibt es Unterschiede, sagt Arndt Kempgens. "Es geht los mit 25 Euro, wenn ich ein Parkverbot einfach mißachte und es geht dann bis zu 110 Euro, wenn ich in zweiter Reihe parke mit Sachbeschädigung oder wenn ich beispielsweise einen Rettungswagen behindere, dann gibt’s sogar einen Punkt in Flensburg."
Blockieren von Radwegen
Der Falschparker müsse genauso viel Bußgeld zahlen, wenn er einen Radweg blockiert. Es käme in der Theorie auch nicht darauf an, wer die Straße blockiert. "Es macht überhaupt keinen Unterschied, wer falsch parkt, weil die Auswirkungen auf den Straßenverkehr ja genau die gleichen sind. Nur bei Gericht hat man es als Paketfahrer etwas leichter, als der normale Parker, der nur ein Brötchen kaufen möchte. Da drücken die Gerichte oft noch ein Auge zu", so der Verkehrsexperte.