Sozialverband VdK will gegen Energiepauschale klagen

Stand: 05.06.2022, 10:13 Uhr

Der Sozialverband VdK hat angekündigt, gegen die Energiepauschale klagen zu wollen. Die 300 Euro, die einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bekommen sollen, verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz, so die VdK-Präsidentin.

Der Sozialverband VdK plant nach eigener Aussage ein Musterstreitverfahren gegen eine aus seiner Sicht Ungleichbehandlung bei der Energiepauschale der Bundesregierung in Höhe von 300 Euro. "Der VdK hält es für nicht hinnehmbar, dass so viele Menschen, die es dringend bräuchten, keine Energiepreispauschale bekommen!", zitiert der VdK seine Präsidentin Verena Bentele auf Twitter.

Dieses Element beinhaltet Daten von Twitter. Sie können die Einbettung auf unserer Datenschutzseite deaktivieren.

Arme Rentnerinnen und Rentner, aber auch pflegende Angehörige, Menschen, die Kranken- oder Elterngeld bekommen, gingen leer aus, so Bentele weiter. "Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Deshalb wird der VdK durch alle Instanzen dagegen klagen."

Auch DGB fordert Nachbesserungen für Rentner

Die Energiepauschale von 300 Euro für einkommenspflichtige Erwerbstätige, die im September ausgezahlt werden soll, gehört zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung. Diese hatte die Ampel-Koalition angesichts steigender Preise für Energie und andere Güter geschnürt. Bundestag und Bundesrat billigten die Maßnahmen vergangenen Monat.

Zu den Maßnahmen zählen auch ein Tankrabatt, eine Einmalzahlung für Hartz-IV-Bezieher von 200 Euro, ein Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Haushalten über 20 Euro monatlich sowie ein einmaliger Kinderbonus von 100 Euro pro Kind für alle Familien. Nachbesserungen an dem Entlastungspaket für Rentnerinnen und Rentner sowie für Studierende fordert unter anderem auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Weitere Themen