Studierende sitzen in einem Hörsaal (Symbolfoto)

Studierende bekommen 200 Euro: Aber wann und wie ist weiter unklar

Stand: 18.11.2022, 13:44 Uhr

Die Bundesregierung hat eine Direkthilfe für Studierende und Fachschüler beschlossen. Sie bekommen wegen der stark gestiegenen Preise eine Einmalzahlung von 200 Euro. Wann genau das Geld fließen kann, ist weiter unklar.

Das Bundeskabinett hat die angekündigte Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende und Fachschüler auf den Weg gebracht. Die Einmalzahlung ist Teil des Anfang September von der Ampel-Koalition vereinbarten dritten Entlastungspakets. Das Geld kann wegen Verzögerungen aber erst im kommenden Jahr ausgezahlt werden. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

Wer bekommt die 200 Euro?

Die Einmalzahlung bekommen alle Studentinnen und Studenten, die in Deutschland wohnen und zum 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben sind. Berechtigt sind auch alle, die zum Beispiel ein duales Studium machen oder gerade eine Doktoarbeit schreiben.

Zu diesen knapp drei Millionen Menschen in Deutschland kommen dann noch einmal rund 450.000 Schülerinnen und Schüler hinzu. Und zwar diejenigen, die zum 1. Dezember in einer Fachausbildung sind.

Wie kommen Berechtigte an das Geld?

Das Geld muss man beantragen. Dafür will die Bundesregierung ein Online-Portal freischalten. Diese Plattform befindet sich laut dem Bundesbildungsministerium derzeit noch "in Arbeit". Welche Nachweise die Studierenden und Schüler dort hochladen müssen, damit das Geld fließt, ist noch unklar.

Das Ministerium schreibt wörtlich in dem Gesetzentwurf, dass es geschätzt "nur fünf Minuten" dauern wird, das Formular auszufüllen. Mit anderen Worten: Unbürokratisch und schnell soll es gehen.

Wann wird die Einmalzahlung überwiesen?

Wann das Online-Portal freigeschaltet wird, ist noch nicht bekannt, und auch noch unklar ist, wann das Geld ausgezahlt werden kann. Es soll "Anfang des Jahres" losgehen - vermutlich im Januar. Die Einmalzahlung war eigentlich schon im Herbst von der Ampel-Regierung vereinbart worden, nachdem zum Beispiel bereits Arbeitnehmer Einmalzahlungen "einfach überwiesen" bekommen hatten.

Diesmal ist es nicht so leicht, weil die Kontoverbindungen von Studenten und Schülern nicht zentral gesammelt sind und daher erst das Online-Portal eingerichtet werden muss.

Bekommt man auch Geld, wenn man schon die Energiepauschale bekommen hat?

Ja! Wer neben der Uni oder der Schule arbeitet und dadurch schon einmal eine Einmalzahlung bekommen hat, ist trotzdem berechtigt. Die 200 Euro bekommt man also zusätzlich zu der Energiepauschale.

Diese Einmalzahlung muss man nicht versteuern und sie wird auch nicht mit anderen Leistungen verrechnet. Wer also zum Beispiel BAföG oder Wohngeld bekommt, muss sich keine Gedanken machen, dass da etwas abgezogen wird.

Über dieses Thema berichten wir auch im WDR Hörfunk.