Zweijähriger in Gelsenkirchener Fußgängerzone von E-Scooter schwer verletzt

Stand: 03.06.2023, 20:23 Uhr

Ein zweijähriges Kind ist in einer Gelsenkirchener Fußgängerzöne von einem E-Scooter angefahren und verletzt worden. Die minderjährige Fahrerin flüchtete. Jetzt sucht die Polizei Zeugen.

Die Mutter und ihr zweijähriger Sohn waren am Freitagabend gegen acht Uhr abends in der Gelsenkirchener Altstadt unterwegs. In der Fußgängerzone wurde das Kind plötzlich von einem Miet-E-Scooter erfasst. Zeugen gaben an, dass die Rollerfahrerin mit hoher Geschwindigkeit durch den Fußgängerbereich fuhr. Das Kind fiel hin und schlug mit dem Kopf auf. Ein Rettungswagen brachte den Jungen ins Krankenhaus.

Polizei sucht Zeugen

Die junge Fahrerin des Mietrollers blieb kurz stehen und sprach mit der Mutter des verletzten Kindes. Schließlich flüchtete sie, ohne ihre Personalien anzugeben und ließ den Mietroller zurück.

Die Polizei stellte das Gefährt sicher und sucht nun nach Zeugen des Unfalls. Laut Personenbeschreibung ist die Fahrerin ein 12 bis 14 Jahre altes Mädchen mit schwarzen Haaren. Sie trug eine schwarze Hose und eine schwarze Sportjacke mit gelber Aufschrift. Hinweise nimmt die Polizei in Gelsenkirchen entgegen.

Minderjährige dürfen keine Miet-E-Roller fahren

Mieter eines E-Scooters müssen in Deutschland mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Ausleihen durch Minderjährige ist also nur möglich, wenn sie gegen die AGB des Unternehmens verstoßen und unerlaubt eine Kreditkarte oder PayPal nutzen. Lediglich privat gekaufte E-Scooter können bereits ab 14 Jahren gefahren werden. 

Wenn Jugendliche oder Kinder für einen Unfall verantwortlich sind, kann das auch für Eltern Folgen haben, wird Verbraucherschützer Parsya Baschiri bei tagesschau.de zitiert. Wird Minderjährigen die Nutzung von Zahlungsmitteln wie Kreditkarten von den Eltern erlaubt, müssten die Eltern auch kontrollieren, wofür die Zahlungsmittel genutzt werden.