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Da die Zahl der neuen Corona-Infektionen stark zurückgeht, werden in NRW nun viele Beschränkungen gelockert. Am Donnerstag (08.05.2020) kündigte die Landesregierung neue Lockerungsmaßnahmen an.
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Doch was geht nun wieder und was noch nicht? Eine Übersicht:
Welche Geschäfte sind wieder geöffnet?
Die Beschränkungen für den Handel fallen komplett weg. Ab Montag (11.05.2020) dürfen alle Geschäfte aufmachen. Bedingung: Auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur eine Person kommen.
Massage-, Nagelstudios und Kosmetiker dürfen ebenfalls ab Montag wieder öffnen. Tattoo-Studios bleiben hingegen noch zu. Für sie sollen aber Konzepte erarbeitet werden, um Kunden und Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen. Schon seit Montag (04.05.2020) haben Friseure wieder geöffnet.
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Wann machen Restaurants und Kneipen auf? Was ist mit privaten Feiern?
Der "Shutdown" für die Gastroszene geht teilweise zu Ende: Ab Montag können Restaurants, Cafés und Kneipen, die Speisen anbieten, wieder Gäste empfangen. Generell gilt: Personen aus zwei Haushalten können an einem Tisch gemeinsam Platz nehmen. Eine Begrenzung der Personenzahl gibt es nicht. Bevor der Tisch mit neuen Gästen belegt wird, soll der Bereich desinfiziert werden. Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Buffets mit offenen Speisen sind nicht erlaubt. Restaurantbetreiber müssen ein Hygiene-Konzept nachweisen.
Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe bleiben weiterhin zu. Für sie gibt es noch keine Aussicht, wann sie wieder öffnen können.

In Restaurants muss Abstand gehalten werden
Für private Hochzeits-, Geburtstags- oder sonstige Familienfeiern im öffentlichen Raum gibt es derzeit noch keine Erlaubnis. Eine mögliche Lockerung in diesem Bereich ist vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie abhängig. Bis dahin können solche Feste aber im privatem Rahmen stattfinden.
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Ist Tourismus wieder möglich?
Hier wird stufenweise gelockert - immer unter Einhaltung der Abstandsregeln:
- Ab Montag (11.05.2020) können Ferienwohnungen und -häuser wieder bezogen sowie Campingplätze angesteuert werden. Freitzeitparks, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen und Ausflugsschiffe wieder fahren.
- Ab dem 21. Mai werden Hotels für Touristen geöffnet. Allerdings gilt das Angebot nur für "Inländer".
- Ab Pfingsten (30.05.2020) sollen auch Thermen, Hallenbäder und Wellness-Einrichtungen wieder den Betrieb aufnehmen. Freibäder dürfen schon am 20. Mai öffnen. Reine "Spaßbäder" bleiben vorerst noch zu.
- Ab dem 1. Juli dürfen Touristen wieder in die Niederlande reisen. Dann können dort alle Campingplätze und Ferienparks wieder voll geöffnet werden.
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Was ist mit kulturellen Angeboten?
Schon seit dieser Woche dürfen Museen, Ausstellungen, Galerien sowie Tierparks und Zoologische Gärten wieder besucht werden. Ab Montag (11.05.2020) sind dann kleinere Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel möglich.
Mit "strengen Regelungen, Maskenpflicht und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept" sind auch Konzerte in geschlossenen Räumen denkbar, so die Staatskanzlei. Zudem können Kultureinrichtungen den Probenbetrieb aufnehmen.
Ende Mai dürfen auch Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser öffnen. Es muss aber der Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden.
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt, Fachmessen und Kongresse dürfen ab 30. Mai wieder stattfinden - mit beschränkten Teilnehmerzahlen. Volkshochschulen können ihr Programm ab Montag wieder starten.
In die großen Theater- und Konzerthäuser in NRW wird das Leben voraussichtlich erst zur kommenden Spielzeit ab September zurückkehren. Damit rechnet jedenfalls NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos).
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Wie darf man sich in der Öffentlichkeit bewegen?
Der Mindestabstand von anderthalb Metern gilt weiterhin. Auch die Kontaktbeschränkung bleibt. Sie wird allerdings etwas gelockert. Ab Montag dürfen sich draußen auch Angehörige zweier Haushalte treffen - mit dem nötigen Abstand.
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Kinder können sich seit Donnerstag (07.05.2020) über die Öffnung der Spielplätze freuen. Allerdings mit einer Einschränkung: Begleitpersonen müssen auf Abstand bleiben - mindestens anderthalb Meter. Ein Plausch unter Eltern ist also nur auf Distanz möglich.
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Wie darf ich Sport machen?
Ebenfalls seit Donnerstag (07.05.2020) darf an der frischen Luft wieder vermehrt Sport betrieben werden. So soll der "Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport" erlaubt sein, wie es die NRW-Staatskanzlei mitgeteilt hat. Reitsport ist auch in der Halle wieder zulässig.
Ab Montag (11.05.2020) dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen von Vereinen öffnen - auch hier unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen. Ende des Monats darf auch Sport in geschlossenen Räumen gemacht werden, bei dem es zu Körperkontakt kommt.
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Gottesdienste finden bereits seit dem 1. Mai wieder statt.
Muss ich weiter eine Maske tragen?
Ja. Die Maskenpflicht gilt in NRW weiterhin. Sowohl in Bus und Bahnen als auch in Geschäften, Banken, Einkaufszentren und auf Wochenmärkten müssen Mund und Nase bedeckt sein. Bei der Abholung von Speisen in Restaurants und beim Fahrunterricht gilt das ebenso.
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Müssen Schulkinder weiterhin zuhause bleiben?
Der Schulbetrieb soll wieder aufgenommen werden - aber anders als vor Corona. Weil nicht alle Schüler gleichzeitig in die Schulen kommen können, wird täglich durchgewechselt.
Ab Montag (11.05.2020) werden in den Grundschulen die Klassen 1 bis 4 tageweise im Wechsel unterrichtet. Für alle Viertklässler beginnt der Unterricht schon an diesem Donnerstag.
Ebenfalls am Montag (11.05.2020) kehren die Schüler an die Schulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur machen. An Haupt-, Real-, Sekundar-, PRIMUS- und Gemeinschaftsschulen werden die Jahrgänge 5 bis 9 tageweise abwechselnd unterrichtet.
An Gesamtschulen und Gymnasien beginnt der Unterricht spätestens wieder ab dem 26. Mai. Auch dort kommt dann jeden Tag ein anderer Jahrgang in die Schulen.
Hochschulen sollen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester "prinizipiell digital" anbieten.
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Werden auch die Kitas wieder geöffnet?
Ab kommendem Donnerstag (14.05.2020) will das Land in drei Schritten auch immer mehr Kinder zurück in die Kitas und Tagespflegeeinrichtungen lassen.
1. Phase ab dem 14. Mai:
- Vorschulkinder, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs-und-Teilhabe-Gesetz dürfen wieder in die Kita
- Alle Kinder mit Behinderung dürfen wieder in die Kita
- Alle Zweijährigen dürfen zurück in die Tagespflege
- Brückenprojekte für Flüchtlingskinder finden wieder statt
- Eltern dürfen unter strengen Auflagen selbst die Betreuung ihrer Kita-Kinder organisieren
2. Phase ab dem 28. Mai:
- Auch alle anderen Vorschulkinder dürfen wieder zurück in die Kita
3. Phase voraussichtlich ab dem 10. Juni:
- Alle Kita-Kinder sollen vor den Sommerferien für zwei Tage zurück in die Kita
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Sind Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen möglich?
Teilweise ja, teilweise nein. Rechtzeitig vor Muttertag dürfen ab Samstag (09.05.2020) die Bewohner in Alten- und Pflegeheimen wieder Besuch bekommen. Zunächst war von Sonntag die Rede gewesen. Es sollen aber strenge Hygienevorschriften und Auflagen gelten. Auch für Krankenhäuser hat das NRW-Gesundheitsministerium Lockerungen angekündigt. Diese gelten ab dem 20. Mai.
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Das geht ab heute wieder
Essen gehen, Sport, Nachbarn treffen: Die Landesregierung lockert ab heute in vielen Bereichen die Corona-Beschränkungen. Es gelten aber strenge Auflagen.
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Ausnahme Kreis Coesfeld
Nachdem auf zwei Schlachthöfen im Kreis Coesfeld eine große Zahl von Corona-Infektionen festgestellt wurde, werden dort sämtliche Lockerungsmaßnahmen vom 11. auf den 18. Mai verschoben. Ausnahme: Kinder könnten auch in Coesfeld nach dem landesweit geltenden Stufenplan wieder in Kindergärten und Schulen gehen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag (08.05.2020).
Wenn sämtliche Werkvertragsarbeiter der beiden Schlachthöfe zweimal durchgetestet seien, werde man die Lage in einer Woche neu bewerten. Insgesamt sollen dazu bis zu 20.000 Corona-Tests durchgeführt werden.
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Stand: 10.05.2020, 12:55