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Von NRW zu einem Ausflug in die Niederlande. Das ist nicht weit und so ein Kurztrip in den Osterferien hat viel Charme. Die frische Meeresbrise an der Küste sich um die Nase wehen lassen. Spaziergänge entlang der Tulpenpracht auf den Feldern.
Doch eine Reise ins Nachbarland ist aktuell keine gute Idee. Die Bundesregierung hat die Niederlande wegen der hohen Infektionszahlen am Ostersonntag als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Das hat strengere Regeln auch für deutsche Urlauber und Pendler ab Dienstag zur Folge.
Doch was genau bedeutet Hochinzidenzgebiet und was bedeutet das für Menschen in NRW, die trotz Corona einen Ausflug in die Niederlande geplant haben?
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Hohe Corona-Fallzahlen in den Niederlanden
Die niederländischen Gesundheitsbehörden registrieren 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Nach EU-Angaben weisen die Niederlande sogar einen Inzidenzwert von 554 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 14 Tagen auf, mehr als doppelt so viel wie in Deutschland.
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Corona-Testpflicht wird stichprobenartig überprüft
Zwar galten die Niederlanden bislang als Risikogebiet in Sachen Coronavirus. Das Robert Koch-Institut (RKI) nennt Länder und Regionen Risikogebiete, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus anzustecken.
Jetzt also noch einmal eine Stufe höher: Hochinzidenzgebiet. Und zwar mit Wirkung zum 6. April 2021, also Dienstag.
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Für NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) ist klar: Der Grenzverkehr müsse jetzt auf das Notwendigste reduziert werden. Die NRW-Staatskanzlei kündigte an, dass die Bundes- und Landespolizei die Testpflicht stichprobenartig überprüfen werde - ähnlich wie dies bereits an der deutsch-französischen Grenze erfolgt.
Einreise nach NRW nur mit negativem Corona-Test
Wer ab Dienstag aus den Niederlanden nach NRW einreist, muss generell einen aktuellen Testnachweis mitführen - nämlich, dass er oder sie negativ auf das Coronavirus getestet wurde. Der Test darf nach Angaben der Düsseldorfer Staatskanzlei höchstens 48 Stunden vor der Einreise zurück nach NRW erfolgt sein.
Wer keinen Test vorweisen kann, muss in Quarantäne, die aber jederzeit durch einen negativen Test beendet werden kann.
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Ist ein Corona-Selbsttest bei der Einreise ausreichend?
Nein. Zugelassen für den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus sind nach der NRW-Verordnung ausschließlich PCR-Tests und PoC-Schnelltests.
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Ausnahmen für Pendler und Durchreisende
Pendler, berufsbedingt oder wegen ihres Studiums oder wegen ihrer Ausbildung die deutsch-niederländische Grenze passieren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig. Sie müssen sich also bis zu zweimal in einer Arbeitswoche testen lassen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Durchreisende und Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Für Einreisende aus den Niederlanden besteht übrigens zusätzlich zur Testpflicht eine Anmeldepflicht. Die Anmeldung muss vor der Ankunft erfolgen.
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Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.
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Stand: 05.04.2021, 07:26