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Nach dem Gerichtsentscheid setzte das Land NRW die Corona-Einreiseverordnung außer Kraft. Ob eine neue Verordnung kommt, ist unklar.
In der Corona-Einreiseverordnung von NRW, die jetzt nicht mehr gilt, stand unter anderem, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten mindestens fünf Tage lang in Quarantäne müssen. Danach hatte es die Möglichkeit gegeben, sich freizutesten.
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Stand: 03.12.2020, 10:07