Corona-Bürgertests: Wer muss drei Euro zuzahlen, wer bekommt sie noch kostenlos?

Stand: 08.08.2022, 14:17 Uhr

Wer einen Corona-Bürgertest machen lässt, muss mittlerweile drei Euro zuzahlen. Nur für bestimmte Gruppen sind die Tests weiter kostenfrei. Fragen und Antworten.

Über ein Jahr lang war es möglich, sich mal eben kostenlos auf Corona testen lassen. Mittlerweile sind solche Bürgertests an Teststationen oder in Apotheken zuzahlungspflichtig. Nur noch für bestimmte Personengruppen sind die Tests gratis. Für weitere festgelegte Personengruppen kostet der Test nun drei Euro.

Was ändert sich grundsätzlich?

Bis Ende Juni hatte jeder - auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass - Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann. Das kostenlose Angebot hat das Bundesgesundheitsministeriums mit einer Änderung der Testverordnung zu Ende zu Juni gestrichen.

Wer bekommt weiterhin Gratis-Tests?

Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken können sich weiterhin kostenlos testen lassen.

Ebenso können sich pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen, die im häuslichen Umfeld leben, und deren Betreuungskräfte weiter kostenlos testen lassen. Das gilt auch für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.

Und wer muss drei Euro zuzahlen?

Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen "Veranstaltung in einem Innenraum" am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu treffen.

Wer sich also ohne einen konkreten Grund oder ohne einen konkreten Anhaltspunkt testen lassen will, hat keinen Anspruch auf einen Drei-Euro-Test.

Da kann ja jeder behaupten, "ich will meine kranke Oma besuchen". Wie soll das kontrolliert werden?

Dazu heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf, solche Besuche müssten "glaubhaft" gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird.

Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig.

Welche Nachweise werden noch verlangt?

Es muss weiterhin ein "amtlicher Lichtbildausweis" vorgelegt werden. Für Kinder ohne Ausweis reicht es in der Regel aus, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis für einen Gratistest verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor.

Warum wurde das Testangebot überhaupt eingeschränkt?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach | Bildquelle: dpa/Kay Nietfeld

Weil es zu teuer wurde. Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. Es gibt sie - mit kurzer Unterbrechung im vergangenen Herbst - seit dem Frühjahr 2021. "Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind", hatte Finanzminister Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den Schritt begründet.

Lauterbach zufolge sieht das neue Konzept noch Kosten von 2,7 Milliarden Euro bis Jahresende vor. Würde die derzeitige Praxis beibehalten, wären es 5 Milliarden.

Übernehmen die Länder den Drei-Euro-Anteil?

Lauterbach hatte auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Bundesländer die drei Euro für die Bürger übernehmen könnten. Die Länder haben dafür aber nach letztem Stand keine Pläne. Die drei Euro ersetze man nicht "und zwar in keinem der Länder", hatte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) Ende Juni gesagt.