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Die Infektions- und Hospitalisierungszahlen in NRW seien auf ein "deutlich kritisches Niveau" gestiegen, teilt das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) mit. Mit der neuen Coronaschutzverordnung würden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Donnerstag "konsequent und zügig" umgesetzt. Damit solle auch den möglichen Risiken der neuen Omikron-Variante "sehr frühzeitig entgegengewirkt werden". Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 21. Dezember. Wir fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.
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2G im Einzelhandel
Die 2G-Regel wurde auf den Einzelhandel ausgeweitet. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Supermärkte, Apotheken, Drogerien und Tankstellen. Der Zugang soll von den Geschäften selbst kontrolliert werden.
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Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen
Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und privaten Raum nur noch den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Die Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, greift die Kontaktbeschränkung nicht.
Ungeimpfte Menschen hätten ein "erheblich höheres Infektions- und Erkrankungsrisiko". Deshalb seien "erhebliche Kontaktreduzierungen" nötig.
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Private Zusammenkünfte in Hotspots
Kreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 gelten als Hotspots. Hier müssen alle Kontakte reduziert werden. Bei privaten Feiern von Geimpften und Genesenen dürfen in Innenräumen maximal 50 Personen, im Außenbereich maximal 200 Personen teilnehmen. Für nicht geimpfte Personen gelten die oben genannten Kontaktbeschränkungen - bei 2G-Veranstaltungen dürfen sie gar nicht teilnehmen.
Die Beschränkung für Geimpfte und Genesene entfallen wieder, wenn in dem Kreis oder der Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 350 unterschreitet.
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Maskenpflicht
In Schulen wurde die Maskenpflicht zum 2. Dezember schon wieder eingeführt. Darüber hinaus müssen alle eine Maske tragen, die in Fahrzeugen des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs unterwegs sind oder sich in Innenräumen mit mehreren anderen Personen treffen - wenn diese Räume für Kunden und Besucherinnen zugänglich sind. Bei ausschließlich privaten Zusammentreffen gibt es keine Maskenpflicht. Im Freien wird das Tragen einer Maske "dringend empfohlen", wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Schließung von Clubs und Diskotheken
Clubs und Diskotheken werden geschlossen - auch für immunisierte Personen. Sie gelten als "Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko" und werden unabhängig von der lokalen Inzidenz im gesamten Bundesland vorübergehend geschlossen.
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Großveranstaltungen Kultur und Sport
Bei den Regeln für kulturelle oder sportliche Großveranstaltungen ist entscheidend, ob sie drinnen oder draußen stattfinden und wie viele Menschen der Veranstaltungsort maximal fasst.
Besonders strenge Auflagen gelten für Veranstaltungsorte mit einer Zuschauerkapazität von mehr als 1.000. In diesen großen Fußballstadien und Hallen dürfen 30 Prozent der maximal möglichen Zuschauer eingelassen werden - höchstens aber 15.000 draußen und 5.000 in Innenräumen. Solange diese Höchstzahlen nicht überschritten wird, dürfen auch bis zu 50 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden. Außerdem müssen alle Besucher die 2G-Regel beachten und eine Maske tragen.
Theater, Konzerte und andere Kultur-und Sportveranstaltungen mit weniger als 1.000 Plätzen können - drinnen und draußen - also voll besetzt werden; auch da müssen 2G- und Masken-Regeln eingehalten werden.
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Weihnachtsmärkte
Weihnachtsmärkte können unter der 2G-Regelung geöffnet bleiben. Eine Maskenpflicht gibt es dort nur nach kommunaler Regelung.
Hochschulen
Für die Unis gibt es eine neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung. Hochschulen können je nach Infektionslage den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel reduzieren. Freiversuche und die Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen werden wiedereingeführt.
"Wir alle hätten uns eine infektiologisch entspannte Advents- und Weihnachtszeit gewünscht", äußerte sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die Zahl nicht geimpfter Menschen sei noch immer "viel zu groß". Dabei müsste laut Laumann jedem klar sein: "Ohne Impfung werden wir unsere Normalität nicht zurückbekommen."