Die Bundestagswahl wird nach den Grundsätzen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchgeführt, so ausgeführt in Art. 38, Abs. 1 des Grundgesetzes:
Allgemein: Alle Staatsbürger, die die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahlberechtigung erfüllen, dürfen unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Bildung oder ihrem Einkommen wählen.
Unmittelbar: Jede Wählerin und jeder Wähler wählt direkt den Kandidaten bzw. die Partei, es werden keine Wahlmänner und Wahlfrauen eingesetzt.
Frei: Jeder Wahlberechtigte darf frei wählen, es darf kein Druck auf ihn ausgeübt werden.
Gleich: Jede Stimme zählt gleich.
Geheim: Erst geheime Wahlen ermöglichen wirklich freie Wahlen. Niemand wird bei der Stimmabgabe kontrolliert.