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Freiheit bei der Wahl bedeutet, dass alle Wahlberechtigten frei entscheiden können, welcher Kandidatin oder welchem Kandidaten und welcher Partei sie ihre Stimmen geben. Es darf kein Druck auf sie ausgeübt werden. Die Freiheit der Wahl ist durch Artikel 38 des Grundgesetzes festgelegt (vgl. Wahlgrundsätze).