Grundsätzlich muss die Wahl persönlich am Wahlort erfolgen. Ausnahme ist die Briefwahl. Für die Briefwahl muss vor der Wahl ein Antrag bei der Gemeinde gestellt werden (mündlich oder schriftlich). Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag (24.09.2021, 18.00 Uhr) und in besonderen Fällen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Der Wähler erhält dann alle erforderlichen Unterlagen, die bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen müssen. Der Wahlbrief braucht bei der Aufgabe zur Post innerhalb des Bereichs der Deutschen Post AG nicht frankiert zu werden.
Wahlentscheidung per Post. WDR 5 Morgenecho - Westblick am Morgen. 16.08.2021. 03:13 Min.. Verfügbar bis 13.08.2022. WDR 5. Von Moritz Börner.