Um Überhangmandate (vgl. Überhangmandat) im Bundestag (vgl. Bundestag) auszugleichen, wird die Anzahl der Mandate (vgl. Mandat) der übrigen Parteien erhöht, damit die Relation gewahrt bleibt.
Wahl-Lexikon
Um Überhangmandate (vgl. Überhangmandat) im Bundestag (vgl. Bundestag) auszugleichen, wird die Anzahl der Mandate (vgl. Mandat) der übrigen Parteien erhöht, damit die Relation gewahrt bleibt.