Abgeordnete sind die Volksvertreterinnen und -vertreter im Parlament. Sie erhalten mit der Wahl den Auftrag, an der Gesetzgebung mitzuwirken. 299 Abgeordnete ziehen als Gewinner des Direktmandats (vgl. Direktmandat) in ihrem Wahlkreis in den Bundestag ein, die übrigen Abgeordneten über Landeslisten (vgl. Landeslisten) der Parteien (vgl. Parteien).
Einmal im Parlament, macht es keinen Unterschied, ob ein Abgeordneter ein Direktmandat erhalten hat oder nicht: Alle Abgeordneten haben gleiche Rechte und Pflichten und gleichwertige Stimmen. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes ist jeder Abgeordnete im Deutschen Bundestag Vertreter des ganzen Volkes. Sie oder er ist nicht an Weisungen der Wähler oder der Partei gebunden, sondern nur dem Gewissen verpflichtet (vgl. Freies Mandat).
Politik-Lexikon (4/6): Wie wird man Bundestagsabgeordnete:r?. WDR 5 Morgenecho - Beiträge. 12.08.2021. 01:07 Min.. Verfügbar bis 11.08.2022. WDR 5. Von Angela Tesch.