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Im Wahllokal herrscht Maskenpflicht. Allerdings wollen viele Städte Masken-Verweigerern die Möglichkeit geben, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Für "diejenigen, die partout keine Maske tragen wollen" werden zum Beispiel in Köln mobile Urnen außerhalb der Wahlgebäude aufgestellt, sagte ein Stadtsprecher.
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In Städten wie Aachen, Duisburg oder Essen liegen in den Wahllokalen Masken bereit. Falls sich Wahlberechtigte dennoch weigern, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, soll etwa in Aachen der Betrieb kurz unterbrochen, damit die Person alleine ihre Stimme abgeben kann, teilte eine Stadtsprecherin mit.
Auch in Essen muss der Raum nach Angaben der Stadtverwaltung leer sein, damit Menschen ohne Maske ihre Stimme abgeben können. Danach werde desinfiziert und gelüftet.
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Wahl im Ausnahmefall ohne Maske
Städte wie Duisburg oder Münster halten sich eng an die "Handreichung des Bundeswahlleiters": Demnach können Menschen unter bestimmten Voraussetzungen im Ausnahmefall auch ohne Maske wählen - etwa, wenn kein Andrang herrscht und die Größe des Wahlraums berücksichtigt wird.
In Münster wurden einer Stadtsprecherin zufolge die Wahlvorstände darauf vorbereitet, auf eine "vorsichtige, alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigende und insbesondere auf den eigenen Schutz bedachte Vorgehensweise" zu achten.
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Innenministerium: Jeder muss wählen können
Die Corona-Schutzverordnung in NRW sieht das Tragen einer medizinischen Maske in den Zugängen und Räumen der Wahllokale vor. Dennoch müsse jeder Stimmberechtigte wählen können, betont das NRW-Innenministerium.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn die Stimmabgabe nicht möglich ist, ohne andere Menschen zu gefährden, kann ein Maskenverweigerer laut Regelwerk des Wahllokals verwiesen werden.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag noch klargestellt, dass die Maskenpflicht rechtens ist. Es wies damit einen Eilantrag eines Wählers zurück, der mit der Weigerung seine kritische Haltung zur Corona-Politik zum Ausdruck bringen wollte.
Für Menschen mit Attest besteht keine Maskenpflicht
Für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, gilt die Pflicht nicht. Sie müssen aber ein ärztliches Attest vorweisen können.
Indes gilt die 3G-Regel nicht für den Wahlsonntag: Wählerinnen und Wähler müssen nicht nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.