Luxus auf Lebenszeit? Das Leben der Alt-Kanzler

Stand: 18.05.2022, 18:47 Uhr

Wer einmal deutscher Bundeskanzler, Bundespräsident oder Bundestagspräsident war, hat Anspruch auf Versorgung durch den deutschen Staat. Jedes Jahr fließen Millionen in die Amtsausstattung.  

Ein eigenes Büro, eigene Mitarbeiter sowie Personenschutz - das sind die Privilegien der Altkanzler. Das Geld dafür kommt aus dem Bundeshaushalt. Begründet wird die Millionenausgabe damit, dass ein Altkanzler "fortwirkende Verpflichtungen" abzuwickeln habe, die mit dem früheren Amt zusammenhingen.

Zwischen Ehrenamt und bezahlter Lobbyarbeit

Das können zum Beispiel Schirmherrschaften sein, die aus dem früheren repräsentativen Amt heraus übernommen worden sind und ehrenamtlich weitergeführt werden. Dafür darf ein Altkanzler sein Büro weiter nutzen.  

Das heißt im Fall von Gerhard Schröder, dass seit 2016 Personal- und Reisekosten in Höhe von über drei Millionen Euro übernommen wurden. Das teilt der Deutsche Bundestag mit.

Eine Grenze wird dann überschritten, wenn die vom Bundeshaushalt finanzierten Büros Privat-Angelegenheiten der Altkanzler erledigen, zum Beispiel private Reisen und Feiern zu organisieren oder sie bei Tätigkeiten unterstützen, für die sie bezahlt werden.   

Rechnungshof kritisiert "Vollausstattung"

Die "fortwirkende Verpflichtungen" nehmen mit zunehmender zeitlicher Distanz zum Amtsende hin ab. Der Bundesrechnungshof hat bereits vor mehreren Jahren die "lebenslange Vollausstattung" eines Altkanzlers kritisiert.

Der Bedarf an Büroräumen sollte laut Bundesrechnungshof regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Genauso müssten die Büroräume geschlossen werden, wenn der Altkanzler aus gesundheitlichen Gründen kein Büro mehr führen könne.

Kurzum: Bundesmittel dürfen nur zur Erfüllung von Aufgaben des Bundes eingesetzt werden. Daher fordern Politikwissenschaftler wie Professor Dr. Norbert Kersting von der Universität Münster eine regelmäßige Nachweispflicht für Altkanzler und Ex-Bundespräsidenten.

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