Kinderbonus und Heizkostenzuschuss: Das ändert sich ab Juli für Familien

Stand: 01.07.2022, 20:29 Uhr

Die Inflation belastet gerade bei steigenden Lebensmittel- und Energiekosten so manche Haushaltskasse schwer. Im Juli ändert sich jedoch einiges und könnte zumindest punktuell für Erleichterungen sorgen.

Eine der für Rentner großen Erleichterungen sind die satten Aufschläge bei ihren Altersbezügen. Die liegen zwar sowohl im Osten als auch im Westen unter der Inflation, sorgen mit 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland aber dennoch für mehr finanziellen Spielraum.

Hier sind fünf Änderungen, von denen nicht zuletzt Familien profitieren werden:

Mindestlohn

Vom Mindestlohn etwa sollten viele profitieren, denen es aufgrund der Kinderbetreuung nicht für einen Vollzeitjob reicht. Die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde. Dieser Sprung entspricht der Entscheidung der Mindestlohnkommission, die den Betrag alle zwei Jahre anpasst.

Und der nächste Aufschlag soll bereits im Oktober folgen: Dann steht nach dem Wunsch der Politik ein außerplanmäßiger einmaliger Sprung auf zwölf Euro pro Stunde an. Das hat der Bundestag bereits beschlossen.

Kinderbonus

Noch direkter profitieren Familien durch eine einmalige Aufstockung beim Kindergeld. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Kinder in einkommensschwachen Familien erhalten zudem einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die ein Kinderzuschlag bezogen wird.

Heizkostenzuschuss

Auch der Heizkostenzuschuss kommt Familien in höherem Maße zugute. Er soll für Geringverdiener bis spätestens zum Jahresende ausgezahlt werden. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, Zwei-Personenhaushalte 350 Euro und Haushalte mit mehr als zwei Personen für jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.

Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa BAföG bekommen.

Steuererleichterungen

Ab Juli soll nun auch mehr vom Lohn übrigbleiben. Rückwirkend zum 1. Januar dürfen sich Arbeitnehmer über eine Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer um 363 Euro auf jährlich 10.347 Euro freuen.

Zudem steigt die Pendlerpauschale für einen Arbeitsweg ab 21 Kilometern von 35 auf 38 Cent pro Kilometer und die Werbungskostenpauschale von 1.000 auf 1.200 Euro. Die Änderungen haben zur Folge, dass weniger Steuern vom Einkommen abgezogen werden.

Einfachere Kündigungen

Sollten Eltern für ihre Kinder online den falschen Streamingdienst gebucht haben, sollen ihnen Kündigungen künftig vereinfacht werden. Durch den Kündigungsbutton soll es im Internet leichter werden, Verträge zu kündigen. Das schreibt das Gesetz über faire Verbraucherverträge vor.

Wenn Unternehmen Vertragsabschlüsse online anbieten, müssen sie deren Kündigung künftig auf demselben Wege ermöglichen. Der Button gilt neben Streamingdiensten auch für Zeitschriften-Abos sowie für Fitnessstudio- oder Mobilfunkverträge. Fehlt die Option, obwohl ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Zuschläge für Arbeitssuchende und Entlastung bei Stromrechnung

Über diese Änderungen hinaus gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Änderungen, mit denen Bürger sich seit Juli konfrontiert sehen. So dürfen sich erwachsene Hartz-IV-Bezieher über eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro freuen und Bezieher von Arbeitslosengeld I immerhin noch über 100 Euro. 

Dass die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom, die Kunden über die Stromrechnung zahlen, entfällt, dürfte den starken Anstieg der Strompreise zumindest etwas dämpfen.

Für Raucher von E-Zigaretten wird es etwas teurer, da seit dem 1. Juli auch die sogenannten Liquids in die Tabaksteuer einbezogen werden.

Unklar sind noch die finanziellen Auswirkungen einer weiteren Neuerung für Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer: der Neuordnung der Grundsteuer. Diese Steuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden, weshalb man von Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben muss.