Neuer Abschnitt
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Seit dem Morgen haben Zugbegleiter zusammen mit Bundespolizisten in Zügen rund um Köln, Düsseldorf, Bielefeld und Münster die 3G-Regel kontrolliert. Parallel haben auch Kontrolleure der kommunalen Verkehrsbetriebe zusammen mit Mitarbeitern der Ordungsämter Fahrgäste in Bussen sowie Straßen- und U-Bahnen nach 3G-Nachweisen gefragt.
Fahrgäste sind kooperativ
Probleme oder Auseinandersetzungen habe es dabei keine gegeben, sagt Katharina Natus von der Rheinbahn in Düsseldorf: "Die meisten Fahrhäste sind sehr kooperativ, haben die Nachweise griffbereit dabei und begrüßen die Kontrollen auch. Und das hilft unseren Mitarbeitern, die die Kontrollen durchführen natürlich sehr." Bei fast 4.500 Kontrollen wurden lediglich 34 Bußgeld-Verfahren eingeleitet. Auch in Münster ist laut Stadtwerken weniger als ein Prozent der Fahrgäste ohne 3G-Nachweis unterwegs, in Dortmund sind es etwa drei Prozent. Insgesamt wurden in rund sieben Stunden 260 Fahrgäste ohne den erforderlichen 3G-Nachweis angetroffen.
28 Millionen Euro für mehr Kontrolleure
Für die Kontrollen haben die Rheinbahn und andere Verkehrsunternehmen zusätzlich Kontrolleure mobilisiert. Das Land NRW finanziert diese mit insgesamt 28 Millionen Euro. Das hatten unter anderem die Bahngewerkschaften gefordert, die auch die Zugbegleiter im Nahverkehr vertreten.
3G-Regel gilt seit zwei Wochen
Seit Ende November gilt die Regel, wer mit Bus, Straßenbahn oder Zug fahren will, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Dabei dürfen Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Schüler sind ausgenommen
Wer seinen 3G-Status nicht nachweisen kann muss Zug, Bahn oder Bus verlassen und ein Bußgeld von 250 Euro zahlen, wenn er von Bundespolizei oder Ordnungsamt erwischt wird. Für Schüler gilt die 3G-Regel nicht, weil sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Sie müssen deshalb nur ihren Schülerausweis vorzeigen.
An Haltestellen kein 3G
An Haltestellen und in Bahnhöfen gilt die 3G-Regel nicht, dort müssen Passanten aber eine medizinische Maske tragen. Wer dagegen verstößt muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Das Land NRW finanziert mit insgesamt 28 Millionen Euro den Einsatz zusätzlicher Kontrolleure. Das hatten unter anderem die Bahngewerkschaften gefordert, die auch die Zugbegleiter im Nahverkehr vertreten.
Weitere Kontrollen angekündigt
Mit der gemeinsamen Kontrollaktion von NRW-Verkehrsministerium, den großen Zweckverbänden VRR, NWL und NVR, Bundespolizei, sowie Deutscher Bahn und privater Bahnunternehmen, wollen die Beteiligten die 3G-Regel ins Bewusstsein der Fahrgäste bringen. Sie wird in den kommenden Tagen in weiteren Städten fortgesetzt. Erst dann wird die Landesregierung mitteilen, wie viele Bußgeldverfahren eingeleitet werden.