Thomas Middelhoff

Urteil gegen Ex-Arcandor-Chef

Middelhoff - 3,4 Millionen Schadenersatz

Stand: 09.09.2013, 15:18 Uhr

Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff muss Millionen Euro Schadenersatz an einen Insolvenzverwalter zahlen - allerdings lange nicht so viel, wie der Kläger gefordert hatte. Das entschied das Landgericht Essen am Montag (09.09.2013). Middelhoff hat Berufung gegen das Urteil angekündigt.

Thomas Middelhoff soll rund 3,4 Millionen Euro an den Arcandor-Insolvenzverwalter bezahlen. Das bestätigte Stephan Hackert, Sprecher des Landgerichts Essen, WDR.de am Montag (09.09.2013). In dem Zivilverfahren hatte Arcandor-Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch gegen Middelhoff und andere Manager geklagt. Er machte Schadenersatz in Höhe von insgesamt fast 24 Millionen Euro geltend. Für den Löwenanteil von 16 Millionen Euro sollte Middelhoff geradestehen.

"Kein dienstlicher Anlass"

Die Klage richtete sich gegen angeblich zu Unrecht ausbezahlte Sonderboni und überhöhte Abfindungen. Arcandor habe hohe Boni an Middelhoff ausgeschüttet, obwohl damals bereits feststand, dass der Manager den Warenhaus- und Tourismuskonzern verlässt, sagte der Vorsitzende Richter Michael Dickmeis. Auch sei bei mehreren teuren Flügen in gecharterten Jets, die Middelhoff Arcandor in Rechnung gestellt habe, "kein dienstlicher Anlass" zu erkennen gewesen, merkte Dickmeis an. Zudem habe Middelhoff einen Sponsoring-Vertrag mit der Universität Oxford über rund 840.000 Euro "eigenmächtig" geschlossen. Der Arcandor-Vorstand habe dem Schriftwerk nicht zugestimmt.

Auch andere ehemalige Arcandor-Manager sollen zahlen: Ein Sprecher des Insolvenzverwalters rechnet mit insgesamt rund acht Millionen Euro, die nun in die Insolvenzmasse fließen sollen.

Anwalt sieht "keine Rückzahlungspflicht"

Die Beklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller sagte zu dem Urteil: "Eine Rückzahlungspflicht für den Sonderbonus 2008 - hier geht es um circa 2,3 Millionen Euro - sehen wir nicht. Es stand zwar seinerzeit fest, dass Thomas Middelhoff nicht mehr Vorstandsvorsitzender bleiben werde; er sollte aber die drei für Arcandor besonders wichtigen Großprojekte als Berater weiterverfolgen." Die Bonuszahlung sei angemessen und berechtigt gewesen, eine Rückzahlungspflicht bestehe daher nicht. Nach Darstellung des Anwalts habe das Sponsoring für die Universität Oxford keines Beschlusses des Gesamtvorstands bedurft, ein formloser Beschluss jedoch vorgelegen. Er sehe auch hier keine Rückzahlungsansprüche des Insolvenzverwalters.

Notfalls bis zum Bundesgerichtshof

Middelhoffs Anwalt kündigte an, die Entscheidung des Landgerichts Essen anzufechten. "Wir werden in Berufung gehen." Er gehe davon aus, dass der Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof fortgesetzt werde.

Der frühere Bertelsmann-Manager Middelhoff hatte 2004 beim Arcandor-Vorläufer Karstadt-Quelle den Aufsichtsratsvorsitz übernommen. 2005 wechselte er auf den Chefsessel. Er verkaufte neben den Immobilien alle Verlustbringer wie Hertie, SinnLeffers und Wehmeyer - und träumte öffentlich von einem Aktienkurs in einer Höhe von "40 Euro plus X". Arcandor schlitterte dennoch in die Pleite, der Warenhausriese Karstadt ging später an den Milliardär Nicolas Berggruen.