Das Verjährungsgesetz wird verabschiedet (am 25.3.1965)

WDR ZeitZeichen 25.03.2020 14:44 Min. Verfügbar bis 26.03.2090 WDR 5

Dass Mörder heute ihr Leben lang fürchten müssen, doch noch gefasst und überführt zu werden, hängt auch mit den Verbrechen der Nationalsozialisten zusammen. Denn ursprünglich galt auch für Mord in der Bundesrepublik Deutschland eine Verjährungsfrist: 20 Jahre. Doch als 1965 klar wurde, dass viele Mörder aus der NS-Zeit noch frei herumliefen, kam es zu massivem Druck aus dem Ausland, und die DDR agitierte gegen die angebliche "faschistische" Bundesrepublik. Autor: Heiner Wember


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