Erster Loveparade-Zivilprozess

Feuerwehrmann scheitert mit Klage

Stand: 28.09.2015, 16:55 Uhr

  • Feuerwehrmann mit Klage vor Landgericht Duisburg gescheitert
  • Kläger leidet unter posttraumatische Belastungsstörung
  • Anwältin will Berufung einlegen

Mehr als fünf Jahre nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg ist der Feuerwehrmann Ralf Strutz mit seiner Klage auf Entschädigung gescheitert. Das teilte das Landgericht Duisburg am Montag (28.09.2015) mit. Es zähle zu seinem Berufsrisiko, seelisch belastenden Situationen ausgesetzt zu sein, heißt es zur Begründung. Bei einer psychischen Erkrankung nach einem Einsatz hafte gegebenenfalls der Dienstherr, nicht der mögliche Verursacher. Der Feuerwehrmann sei von dem Geschehen am 24. Juli 2010 zudem nicht unmittelbar betroffen gewesen, urteilte die 8. Zivilkammer. Beobachter könnten in der Regel kein Schmerzensgeld beanspruchen, auch wenn sie sichtbar schwer erkrankt seien. Bei dem Technofestival waren 21 Menschen durch das Gedränge ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.

Scheitern wenig überraschend

Ein Scheitern der Klage hatte sich bereits zu Beginn des Verfahrens abgezeichnet. Der Richter sagte dem klagenden Feuerwehrmann damals: "Diese Klage hat keine Aussicht auf Erfolg." Der 53 Jahre alte Feuerwehrmann erlitt nach eigenen Worten bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung. Er wollte im ersten Zivilverfahren zu der Tragödie 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten.

Feuerwehrmann geht in Berufung

"Ich kann das so nicht akzeptieren", sagte der Kläger nach der Verhandlung. "Ich fühle mich von der Juristerei an der Nase herum geführt." Er sei zur Feuerwehr gegangen, um Menschen zu helfen und nicht, um in den Krieg zu ziehen. So habe sich sein Einsatz bei der Loveparade angefühlt. Seine Anwältin kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.

Juristische Aufarbeitung des Unglücks

Der Fall des Feuerwehrmannes war das erste zivilrechtliche Verfahren, das vor einer Kammer öffentlich verhandelt wurde. Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind sieben weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung prüft das Landgericht noch, ob es die Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters zulässt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Polizisten sind nicht unter den Beschuldigten, allerdings war gegen den Einsatzleiter ermittelt worden. Diese Anklage wurde erst 2014, also vier Jahre nach dem Unglück, erhoben.

Zurzeit prüfen die Richter, ob sie die Anklage zulassen. Dreh- und Angelpunkt ist ein Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still. Der Wissenschaftler geht in seiner Studie davon aus, dass die Wege zum und vom Veranstaltungsgelände wegen Planungsfehlern dem Besucherstrom nicht mehr hätten standhalten können. Zu einer ersten Fassung der Expertise hatten die Richter noch mehr als 70 Fragen. Seit Juni liegt nun die nachgebesserte Version vor. Das Landgericht rechnet zumindest für 2015 nicht mehr mit dem Beginn einer Hauptverhandlung.

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