Ein Bezirksgericht in Washington hat die Klage der Erben von Kunsthändlern auf Herausgabe des Schatzes nicht angenommen. In dem Urteil heißt es, der Fall gehöre nicht vor US-Gerichte. Die Erben hatten die Klage 2015 eingereicht. Im vergangenen Jahr hatte sich bereits das höchste US-Gericht damit befasst und den Fall an das Bezirksgericht zurücküberwiesen.
Die mittelalterliche Reliqiensammlung war im 17. Jahrhundert im Besitz des hannoverschen Welfenhauses, wurde 1929 von jüdischen Kunsthändlern übernommen und 1935 an den Staat Preussen verkauft. Die Nachfahren der Kunsthändler sprechen von einem Verkauf unter Zwangsbedingungen.