Der Bundesgerichtshof wollte heute (1.6.2023) nicht entscheiden, ob der Musikproduzent Moses Pelham eine zwei Sekunden lange Tonfolge eines Kaftwerksongs als Dauerschleife für ein Lied von Sabrina Setlur verwenden durfte. Der Fall beschäftigt die Gerichte seit 20 Jahren. Weil es jetzt ein neues europäische Urheberrecht gibt, erwägen die Karlsruher Richter den Fall vom EuGH entscheiden zu lassen. Es müsse die grundsätzliche Frage geklärt werden, ob Sampling von Musik künftig erlaubt ist.
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