Tempel in beiden Ländern beanspruchen die gut 50 Zentimeter große Statuette für sich. Ein Berufungsgericht in Südkorea urteilte jetzt, dass die Skulptur nicht zweifelsfrei einem Tempel in Südkorea zugewiesen werden könne. Ob sie deshalb aber an Japan zurückgegeben werden müsse, wo sie früher vermutlich auch nur durch Plünderung gelandet ist, bleibt unklar. Darüber muss nun die südkoreanische Regierung entscheiden. Die Skulptur, die eine Art Erleuchtungswesen darstellt, befindet sich aktuell in einem staatlichen Forschungsinstitut in Südkorea.