Neuer Abschnitt
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Im Raum stand eine Verletzung des Urheberrechts. Die Autorin Sabine Mertens hatte gegen einen Verlag in Bonn geklagt, weil der in einer Zeitschrift einen von ihr verwendeten Begriff verändert hatte: aus "Zeichner" wurde "zeichnende Person". Der Vergleich sieht nun vor, dass Print-Exemplare weiter ausgeliefert werden dürfen. In der Online-Version des Artikels wird die "zeichnende Person" in die Ursprungsfassung zurückversetzt. Der beklagte Bonner Verlag übernahm außerdem vier Fünftel der Kosten des Rechtsstreits.