Das hat das Bundessozialgericht am Donnerstag (30.06.2022) in Kassel entschieden. Der Arbeitgeber muss die Rentenbeiträge für fast 15 Jahre nachzahlen.
Die Frau arbeitete als Klavier- und Keyboard-Lehrerin mit einem Honorarvertrag an einer kommunalen Musikschule in Baden-Württemberg, der jedes Jahr neu abgeschlossen wurde. Dagegen wehrte sich die Frau und leitete bei der Rentenversicherung eine Überprüfung ein. Die Versicherung stellte daraufhin eine abhängige Beschäftigung fest.
Die Urteile des Bundessozialgerichtes sind für andere Fälle nicht rechtlich bindend. Sie gelten aber als Orientierung für ähnlich gelagerte Auseinandersetzungen.