Neuer Abschnitt
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Nach Angaben des Kulturministeriums hat die Landesregierung eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen: Musikschulen fallen nun nicht mehr unter die geltenden Verbote, die Bund und Länder vor rund einer Woche zur Eindämmung der Pandemie beschlossen hatten.
Die normalen Corona-Schutzbestimmungen, wie Abstand halten, gelten beim Betrieb der Musikschulen aber weiterhin.
Stand: 05.11.2020, 08:38