Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit eine Klage der Gewerkschaft Verdi abgewiesen. Im Urteil heißt es, Bibliotheken seien nichtkommerzielle Orte der Kultur. Und weil auch Theater und Museen sonntags öffnen dürfen, könne das Bibliotheken nicht verwehrt werden. Die Gewerkschaft hatte argumentiert, die Ausnahmeregelungen für die Kultur würden den Arbeitsschutz aufweichen.
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