Laut der dafür zuständigen Unabhängigen Kommission wurden 28 Millionen davon im letzten Jahr genehmigt. Im Jahresbericht heißt es, dass seit dem Einsatz der Kommission mehr Anträge von Betroffenen bearbeitet werden konnten als vorher. Die Wartezeit für die Betroffenen habe sich verkürzt - auf etwas unter vier Monate bis zur Entscheidung. Die Kommission entscheidet auch darüber, wie viel Geld den Betroffenen als Anerkennungsleistung zusteht. 2022 gewährte sie in knapp 100 Fällen jeweils mehr als 50.000 Euro. Bei den meisten Anträgen ging es um Missbrauchs-Taten in den 60er und 70er Jahren.