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Danach darf das Unternehmen Daten seiner Nutzer auf konzerneigenen Diensten und Diensten von Drittanbietern nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln, wenn die Nutzer nicht extra eingewilligt haben. Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt sagte zur Begründung, der Konzern aus den USA sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend und missbrauche diese Stellung. Künftig dürften Dienste wie Whatsapp oder Instagram zwar weiter Daten sammeln, diese dürften aber nur noch mit freiwilliger Zustimmung des Nutzers dem Facebook-Konto zugeordnet werden. Facebook gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Stand: 07.02.2019, 10:09