Er bezieht sich damit auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, das am Donnerstag (01.06.2023) die Bibliothekenöffnung in NRW an Sonn- und Feiertagen erlaubt hatte. Damit wies es die Klage der Gewerkschaft Verdi zurück.
Laut dem NRW-Bibliotheksstärkungsgesetz dürfen Kommunen die Angestellten von Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden einsetzen. Verdi argumentiert, das Gesetz verstoße gegen das Bundesarbeitszeitgesetz. Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßte das Urteil. Es stärke Öffentliche Bibliotheken als Kultur- und Begegnungsorte.
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