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Der Zentralrat erklärte, das Gericht habe zu wenig berücksichtigt, dass die Boykottinitiative antisemitische Züge trage und Antisemitismus schüre.
Die BDS-Bewegung ruft zum Boykott gegen Israel, israelische Waren und Dienstleistungen sowie israelische Sport-, Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen auf. Der Bundestag hatte die Kampagne 2019 als antisemitisch verurteilt.
Die Stadt München hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen Beschluss für unwirksam erklärt.