Wird ein Film als "jugendgefährdend" eingestuft, darf er an Jugendliche unter 18 Jahren nicht verkauft oder ausgeliehen werden. Auch im Kino dürfen sie ihn nicht anschauen. Wird ein Film mit diesen Verboten belegt, spricht man von der Indizierung. Zuständig dafür ist in Deutschland die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Sie indiziert Medien, wenn sie besonders viel Gewalt oder eindeutige sexuelle Handlungen zeigen. Auch Bücher, CDs oder PC-Spiele können indiziert werden.