Geschichten aus dem Mittelalter

Leibeigene

Unfreie Bauern

Viele Bauern des Heiligen Römischen Reiches waren unfrei. Das heißt, sie hatten einen Dienstherrn, für den sie nicht nur arbeiten mussten, sondern dem sie außerdem große Teile ihrer Ernte und einen Teil ihres Geldes abgeben mussten. Dieser Dienstherr konnte entweder ein weltlicher Herr, also ein Adliger sein oder aber ein geistlicher Herr, zum Beispiel ein Bischof. Solange die Bauern frei waren, konnten sie dazu verpflichtet werden, für den jeweiligen Landesherrn in den Krieg zu ziehen. Da dies aber mit der Landwirtschaft nicht vereinbar war, übergaben immer mehr Bauern ihr Land dem König, dem Herzog, einem Ritter oder einem Bischof. Mit dem Verzicht auf ihren Besitz verloren die Bauern aber auch ihre Freiheit.

Die Leibeigenen

Die krasseste Stufe der Unfreiheit war die Leibeigenschaft. Die leibeigenen Bauern durften nur mit dem Einverständnis ihres Herrn heiraten, sie waren körperlichen Züchtigungen ausgesetzt und konnten vom Gut vertrieben oder verkauft werden. Sie waren fast schon Sklaven. Die Leibeigenschaft übertrug sich zudem auf ihre Kinder. In den vielen Ländereien des Reiches waren die Pflichten der Leibeigenen und die Rechte des Herrn den Leibeigenen gegenüber sehr verschieden. Neben den jährlichen Abgaben von Ernte, Tieren und selbsthergestellten Produkten, wie Bier und Brot, mussten der Bauer und seine Frau jede Woche auf dem Hof ihres Herrn Zwangsdienste erledigen. Außerdem musste der Leibeigene jährlich eine Geldsumme dafür zahlen, dass sein Herr ihm und seiner Familie Schutz gewährte. Diese Abgabe hieß der „Leibzins“.

Zusatz-Info:
Das Wort „Leibeigener“ stammt von der mittelalterlichen Redewendung „mit dem lībe eigen“ ab. Das bedeutet „mit dem Leben zugehörig“.

Stand: 22.07.2015, 12:02 Uhr

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