Mitteilung an Schiedsrichter

Fan-Proteste: Erließ der DFB eine "Lex Hopp"?

Stand: 11.03.2020, 16:42 Uhr

Der DFB hat die Bundesliga-Schiedsrichter nach Informationen von Sport inside im Vorfeld des 23. Spieltags darüber informiert, dass der Drei-Stufen-Plan auch bei Beleidigungen und Bedrohungen anzuwenden sei. Es stellt sich die Frage, ob der Verband damit eine "Lex Hopp" einführen wollte.

Der DFB hat seine Schiedsrichter unmittelbar vor dem 23. Spieltag mit der Partie TSG 1899 Hoffenheim gegen Bayern München auf die neue erweiterte Interpretation des Drei-Stufen- Plans vorbereitet.

Drei-Stufen-Plan auch "bei eindeutig personifizierten Bannern"

Das berichten mehrere Quellen unabhängig voneinander gegenüber Sport inside. In einer per E-Mail verschickten Mitteilung schrieb der Verband am 27. und 28. Februar an seine Eliteschiedsrichter, dass "massive Beleidigungen oder Bedrohungen (...) nicht unbeachtet bleiben sollten", der Drei-Stufen-Plan auch "bei eindeutig personifizierten Bannern" anzuwenden sei.

Ultras von Borussia Mönchengladbach hatten am Spieltag zuvor bei der Partie ihres Klubs gegen Hoffenheim erneut beleidigende Banner gegen Dietmar Hopp, den Mäzen der TSG 1899 Hoffenheim, hochgehalten. Es habe Informationen gegeben, so berichten die Quellen weiter, dass es derartige Proteste mit personifizierten Bannern auch am 23. Spieltag in der Bundesliga geben könnte.

Bei Rassimus und Diskriminierung noch nie angewendet

Der Drei-Stufen-Plan bedeutet, dass die Schiedsrichter im letzten Schritt Spiele abbrechen können, wenn es zu rassistischen bzw. diskriminierenden Äußerungen im Stadion kommt und sie  trotz Aufrufen und Spielunterbrechung nicht abgestellt werden. Die Anwendung des Plans ist seit langen von der FIFA und der UEFA bei rassistischen bzw. diskriminierenden Vorfällen im Stadion empfohlen, aber in der Bundesliga für diese Fälle noch nie zur Anwendung gekommen.

Dazu sagte Claudia Krobitzsch, die Diversity-Managerin des DFB, bei der Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags am 4. März: "Diese Regelung, die ist konzipiert worden für Rassismus und Diskriminierung. Die ist nicht für persönliche Beleidigungen in dem Sinne."

DFB lässt Fragen unbeantwortet

DFB-Präsident Keller schrieb nach dem Spiel der TSG 1899 Hoffenheim gegen Bayern München, das wegen eines von Bayern-Fans gezeigten beleidigenden Banners gegen Hopp vom Schiedsrichter unterbrochen worden war, auf der DFB-Webseite: "Es handelt sich bei den Vorgängen am Wochenende keinesfalls um eine "Lex Hopp". Die DFB-Haltung ist eindeutig: Wir dulden in unseren Stadien keine personifizierten Gewaltandrohungen oder gar Diskriminierungen." Dass bei "personifizierten Gewaltandrohungen (zum Beispiel Personen im Fadenkreuz)" nunmehr auch Spielabbruch droht , hat der DFB als Beschluss des Präsidiums am 6. März veröffentlicht.

Einen detaillierten Fragenkatalog der Redaktion  zur Unterrichtung der Schiedsrichter ließ der DFB unbeantwortet.