Grundsätzlich gilt: Wer Wohngeld beantragen möchte, muss zunächst ein eigenes Einkommen haben. Dazu zählen auch Renten, Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld.

Von der Wohngeldberechtigung hängen einige Faktoren ab.
Dieses Einkommen darf dann bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die Höhe dieser Einkommensgrenze ist abhängig von der Höhe der Miete beziehungsweise monatlichen Kreditrate, der Haushaltsgröße sowie dem Wohnort. Davon hängt dann nicht nur ab, ob man überhaupt berechtigt ist – sondern auch, wie hoch der Zuschuss am Ende ist.
Reform des Wohngelds
Hier und heute. 17.11.2022. 06:38 Min.. Verfügbar bis 17.11.2023. WDR.
Wer kann Wohngeld beantragen und wie macht man das?
Grundsätzlich aber gilt: Schon jetzt gibt es viele Menschen, die Anspruch auf Wohngeld haben – es aber nicht beantragen. Und mit der Reform könnte diese Zahl noch weiter steigen. Denn die Einkommensgrenzen wurden nun angehoben.
Ob man Anspruch auf Wohngeld hat, lässt sich aber relativ einfach herausfinden: „Da gibt es hilfreiche Wohngeld-Rechner im Internet“, sagt Ina Thomas.

Für das neue Jahr werden viele Anträge erwartet.
Alternativ könne man auch selbst einen Termin bei der Wohngeldstelle machen. Dort könne man klären lassen, ob man grundsätzlich berechtigt sei. Denn, sagt Ina Thomas: „Die Ämter müssen Auskunft geben.“ Dort könne man dann auch den Antrag auf Wohngeld stellen. "Aufgrund der Flut an Anträgen, die ab 2023 erwartet werden, macht es aber auch Sinn, vorab erst einmal formlos den Wohngeldantrag zu stellen und den Hauptantrag mit allen Unterlagen dann später nachzureichen."