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Deutlich mehr Haushalte beziehen Wohngeld: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte im Vergleich zum Vorjahr um 22,6 Prozent gestiegen, teile das Statistische Bundesamt Mitte November 2021 mit. So erhielten Ende 2020 bundesweit 618 200 Haushalte diese Sozialleistung – das entspricht einem Anteil von 1,5 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Den Grund für diesen starken Anstieg sehen die Statistiker vor allem in der Anfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform, wonach mehr Haushalte als zuvor wohngeldberechtigt sind.
So viel steht fest: Viele Menschen in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf Wohngeld, ohne es zu wissen. Dabei fällt der staatliche Zuschuss zum Wohnen nicht einmal gering aus: Zwei Personen bekommen im Schnitt knapp 200 Euro im Monat. Seit 2020 können auch Menschen mit höherem Einkommen Wohngeld beantragen. Dabei ist es egal, ob Sie Miete zahlen, oder im Eigenheim leben.

Wer kann Wohngeld beantragen – und wie macht man das?
Wer Wohngeld beantragen möchte, muss ein eigenes Einkommen haben. Dazu zählen auch Renten, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld. Das Einkommen darf bestimmte Grenzen allerdings nicht überschreiten – je nachdem, wie viele Personen im Haushalt wohnen und wie hoch die Miete in der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder dem Kreis ist. Nach den drei Faktoren „Personen im Haushalt“, „Höhe des Einkommens“ und „Höhe der Miete“ richtet sich dann auch die Höhe des Wohngeldes.
Wer sich nicht sicher ist, ob er Anspruch auf Wohngeld hat – der sollte sich ein entsprechendes Antrags-Formular für Berlin besorgen, rät Tenhagen. Dieses sei weniger komplex im Vergleich zu anderen – wie etwa in Nordrhein-Westfalen. Beim Ausfüllen stelle sich dann meistens heraus, ob man wohngeldberechtigt sei – oder nicht. „Im Anschluss sollte man sich dann das Formular seiner Kommune organisieren“, sagt Tenhagen.

Vier Kriterien
Laut Hermann-Josef Tenhagen hängt es im Wesentlichen von vier Kriterien ab, ob jemand Haushaltsgeld bekommt:
- Haushaltseinkommen brutto
- Anzahl im Haushalt lebender Personen
- Miete/Kreditabschlag im Monat
- Wohnregion
Tipps rund ums Wohngeld
Hier und heute. 08.12.2021. 08:55 Min.. Verfügbar bis 08.12.2022. WDR.
Antrag stellen
Den Antrag zu stellen ist vergleichsweise unkompliziert und auch kein Grund, sich zu schämen. „Das ist falsche Scham“, findet Tenhagen, insbesondere mit Blick auf die enorm hohen Mieten vielerorts, für die ja kein Mieter etwas könne.
Den Antrag gibt’s bei der örtlichen Behörde (Bürgeramt). Dort bekommen Sie auch Ausfüllhilfe, wenn nötig. Alternativ bieten Caritas, Diakonie und Co. oder Vereine wie der Mieterbund Unterstützung an.
Vorlegen müssen Sie für den Antrag lediglich Ihren Arbeits- und Mietvertrag.
Einen Versuch wert, ist es auf jeden Fall, rät Hermann-Josef Tenhagen, denn Wohngeld wird von dem Monat an, in dem jemand den Antrag stellt, rückwirkend gezahlt und für den kompletten Antragsmonat.
Fazit
Für jeden Menschen, der keine Sozialleistungen bezieht, aber nicht oder nur knapp mit Miete/Kreditabschlag klarkommt, für den ist Wohngeld gedacht.