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Zwar wurde aufgrund von Corona auch in diesem Jahr wieder die Abgabe-Frist verlängert. Die Abgabe-Frist für die Steuererklärung 2021 endet jedoch am 31. Oktober 2022. Bis dahin müssen die Unterlagen spätestens beim Finanzamt sein.
Es gibt allerdings Ausnahmen, erklärt Steuer-Expertin Pfeilsticker: „Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat länger Zeit.“ In diesen Fällen muss die Steuerklärung für 2021 erst am 31. Mai 2023 beim Finanzamt abgegeben werden. Denn: „Auch diese Frist wurde auf drei Monate verlängert.“
Endspurt Steuererklärung
Hier und heute. 11.10.2022. 05:04 Min.. Verfügbar bis 11.10.2023. WDR.
Verspätungszuschlag

Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 31. Oktober 2022.
Verpassen sollte man diese Fristen nicht, rät Pfeilsticker. Sonst drohten Verspätungszuschläge – von mindestens 25 Euro pro Monat. Wer jetzt schon absehen kann, dass er mehr Zeit braucht, sollte beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. „Wenn man darauf nichts hört, dann wurde der in der Regel akzeptiert.“
Tipps für die Steuererklärung 2021
Bei der Steuererklärung für 2021 gebe es darüber hinaus einige Besonderheiten, die man beachten sollte, sagt Pfeilsticker. So habe das Jahr wie 2020 unter Corona-Bedingungen stattgefunden. Und daher spiele das Thema Homeoffice für viele eine wichtige Rolle.

Wer zu Hause arbeitet, kann die Kosten mit der Homeoffice-Pauschale absetzen
Dabei gilt: Wer kein Arbeitszimmer absetzen kann, darf eine Homeoffice-Pauschale ansetzen – in Höhe von fünf Euro für jeden Tag, den er oder sie im Homeoffice gearbeitet hat.
Doch Vorsicht: „Das geht maximal für 120 Tage im Jahr“, sagt Pfeilsticker.
Wichtig außerdem: Fahrtkosten zur Arbeit kann man an diesen Tagen nicht zusätzlich absetzen. Und diese Angaben müssen stets der Wahrheit entsprechen, sagt Pfeilsticker, sonst werde „unter Umständen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Das kann relativ schnell mal passieren.“
Alles absetzen, was möglich ist

Bei der Steuererklärung gibt es jetzt mehrere neue Anlagen
Achten sollte man bei der Steuererklärung aber auch darauf, dass man alles absetze, was möglich sei. So könne man zum Beispiel Beiträge zur Unfall- oder Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftsbeiträge geltend machen. Oder aber auch Anschaffungen fürs Homeoffice – wie etwa einen Computer oder Monitor. Und im Gegensatz zu den Fahrtkosten gilt: „Das geht dann auch zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale.“
Auch Rentner:innen müssen eine Steuererklärung machen
Und ganz wichtig: „Auch Rentner müssen eine Steuererklärung machen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen – also nicht die Rentenhöhe – eine bestimmte Grenze überschreitet.“
Diese liegt derzeit bei knapp 10.000 Euro.
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Checkliste zur Steuererklärung 2021
Folgende Broschüren können Sie beim Bund der Steuerzahler per Mail unter info@steuerzahler-nrw.de anfordern
- Steuerrechtsänderungen 2021
- Steuererklärung für Senioren
- Steuererklärung für Arbeitnehmer
- Meine erste Steuererklärung 2020/2021