Beule an parkendem Auto

Parkschäden regulieren - Infos zur Rechtslage

Stand: 02.03.2023, 06:00 Uhr

Wie verhält man sich richtig, wenn man ein anderes Fahrzeug beschädigt hat oder das eigene beschädigt wurde. Arndt Kempgens, Fachanwalt für Verkehrsrecht, klärt die Fragen.

Was tun, wenn man selbst einen Schaden verursacht?

Wer beim Einparken oder Aussteigen ein anderes Auto beschädigt, der muss den Geschädigten darüber informieren und diesem seine Daten geben, sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. „Wer das nicht tut, der begeht Fahrerflucht , oder genauer gesagt: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.“

Ein Zettel mit der Aufschrift "Bitte melden Sie sich bei uns. Ich bin ganz leicht gegen Ihr Auto gerollt." am Auto

Einen Zettel an das Auto klemmen reicht meistens nicht aus.

Ein Zettel mit den Kontaktinfos hinter den Scheibenwischer zu klemmen, reicht nicht aus. Man muss warten, bis der- oder diejenige zurück kommt.

Allerdings hängt das auch immer vom Ort des Unfalls und der Uhrzeit ab. „Wenn man etwa erwarten kann, dass jemand einigermaßen zeitnah zu seinem Auto zurückkommt, dann muss man warten." Das wäre zum Beispiel tagsüber der Fall in einer belebten Einkaufsstraße.

Wer hingegen Sonntagsabends um 23 Uhr in einer ruhigen Wohngegend ein anderes Auto beschädigt, der muss dort nicht die ganze Nacht stehen und warten, bis jemand kommt. Allerdings: „In einem solchen Fall muss man sich dann bei der Polizei melden, damit die den Schaden und die Kontaktinfos aufnimmt.“
 

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

Kratzer am Auto.

Selbst bei kleinen Kratzern kann ein hoher Schaden entstehen.

Wie stark das andere Fahrzeug beschädigt wurde, ist nicht relevant. Denn: „Selbst bei kleinen Kratzern entsteht ja meist ein Schaden von mehreren Hundert Euro. Es gibt da also eigentlich keine Bagatellgrenze“, sagt Kempgens.

Wenn hingegen gar kein Schaden zu erkennen ist, dann macht man sich im Grunde auch nicht strafbar. Selbst dann, wenn man einfach wieder wegfährt. Die große Gefahr dabei aber ist: „Wenn dann doch ein Schaden da ist, dann begeht man Fahrerflucht. Da bleibt also immer ein gewisses Risiko“, warnt Kempgens.

„Wer den Unfall selbst nicht bemerkt, der begeht auch keine Fahrerflucht“, sagt Kempgens. Allerdings würden das im Nachhinein die allermeisten behaupten. Und genau das seien daher auch die Fälle, die am häufigsten bei Gericht verhandelt werden. Das Gericht versucht dann herauszufinden, ob das auch tatsächlich der Wahrheit entspricht – etwa durch Zeugenaussagen, Kamera-Bilder und Schadensgutachten.

Parkschäden richtig regulieren

Hier und heute 02.03.2023 07:04 Min. Verfügbar bis 02.03.2024 WDR

Fahrerflucht wird bestraft

Vozacka dozvola i kljuc od automobila

Bei Fahrerflucht ist mit einem Führerscheinentzug und einer Geldstrafe zu rechnen.

Wer Fahrerflucht begeht, riskiert nicht nur den Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist von bis zu einem Jahr sowie eine Geldstrafe von in der Regel zwei Netto-Monatsgehältern. „Wer abhaut, bekommt auch ein versicherungsrechtliches Problem“, sagt Kempgens. Zum einen kann die Versicherung dann bis zu 5000 Euro des verursachten Schadens zurückverlangen. Zum anderen kommt auch die Vollkasko-Versicherung nicht mehr für den Schaden am eigenen Fahrzeug auf.

Wie verhält man sich als Geschädigter?

Wer selbst einen Kratzer oder eine Beule an seinem Auto entdeckt, sollte umgehend die Polizei informieren. Allerdings: „Man sollte sich dann schon sicher sein, dass es sich dabei nicht um einen selbst verursachten Schaden handelt“, sagt Kempgens. Denn in diesem Fall könnte man sich sonst womöglich strafbar machen wegen Versicherungsbetrugs.

Das Ärgerliche: Wird der Verursacher nicht gefunden, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Die gute Nachricht aber lautet: Die Chance, den Täter zu finden, ist relativ groß. Schließlich liegt die Aufklärungsquote bei 40 Prozent.