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Haushaltshilfen anmelden
Hier und heute. 16.11.2021. 09:48 Min.. Verfügbar bis 16.11.2022. WDR.
Hilfe im Haushalt
Stand: 16.11.2021, 06:00 Uhr
Ob fürs Putzen, Kochen oder Botengänge – viele haben eine sogenannte Haushaltshilfe. Korrekt angemeldet sind diese aber häufig nicht. Warum es besser ist, die Hilfen anzumelden, wie das geht und worauf man achten sollte – darüber sprechen wir mit Rechtsanwältin Nicole Mutschke.
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Ob für die Gartenarbeit, das Kochen oder Putzen – mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland beschäftigen dafür eine Hilfe. Und 2,9 Millionen davon tun das schwarz – das sind etwa 88 Prozent. Zu dieser Einschätzung kommt eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft vom November 2020.
Wann man eine Hilfe anmelden muss

Eine Haushaltshilfe erleichtert an vielen Stellen den Alltag.
Kochen, putzen, Botengänge oder die Begleitung von Kindern – für all diese Dinge würden Haushaltshilfen beschäftigt, sagt Rechtsanwältin Nicole Mutschke. „Im Grunde kann man sagen, Haushaltshilfen übernehmen Aufgaben, die normalerweise Familienmitglieder erledigen würden.“ So fallen etwa Reparaturarbeiten nicht unter den Begriff Haushaltshilfe. „Das ist eine andere Baustelle.“
Das Problem: Der Großteil dieser Hilfen in deutschen Haushalten arbeitet schwarz. Selbstverständlich müsse man nicht jeden, der einem einen Gefallen tut, sofort anmelden, sagt Mutschke. „Es muss schon über die klassischen Gefälligkeiten hinausgehen.“ Aber sobald eine solche Tätigkeit eine Regelmäßigkeit habe und mit einer Verpflichtung einhergehe, müsse sie auch angemeldet werden. Und: „Wenn die Tätigkeit nicht nachhaltig auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist, muss auch keine Meldung erfolgen."
Warum das Anmelden wichtig ist
Wer jemanden illegal beschäftigt, oder auch sich illegal beschäftigen lässt, dem drohen Bußgelder von bis zu 500 000 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, erklärt Mutschke. Das gelte natürlich nur in extremen Fällen. Grundsätzlich aber gilt: Je länger ein solches Verhältnis besteht, desto höher auch das Bußgeld. Doch auch vermeintlich kleinere Vergehen können unangenehme Folgen haben.

Im Haushalt passieren die meisten Unfälle.
Zum Beispiel: Jemand beschäftigt eine Putzhilfe illegal, und es passiert ein Unfall. Dann ist die Putzhilfe nicht versichert, und der „Arbeitgeber“ muss für die Behandlungskosten aufkommen. „Unfallversicherungsträger haben die Möglichkeit, sich die Aufwendungen für Versicherungsfälle in Folge von Schwarzarbeit erstatten zu lassen", sagt Mutschke. Dazu kommen dann noch das Bußgeld, Sozialversicherungs- und Steuernachzahlungen. Und zu guter Letzt womöglich noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Setze man die Risiken ins Verhältnis zu den Kosten, dann werde klar: „Anmelden lohnt sich“, sagt Mutschke. Denn: Es fallen nur maximal 15 Prozent an Abgaben an. Hinzu kommen Steuervorteile. Wer also eine Haushaltshilfe für 450 Euro im Jahr beschäftige – was ja selten erreicht werde – zahle unterm Strich lediglich rund 25 Euro mehr im Monat. Ist damit aber auf der sicheren Seite.
Wie man eine Haushaltshilfe richtig anmeldet
Das Anmelden funktioniert einfach über die Minijob-Zentrale. Das geht telefonisch, per Brief oder auch online über die Internetseite:
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Vorteile habe das darüber hinaus nicht nur für diejenigen, die die Haushaltshilfe beschäftigen, sagt Rechtsanwältin Nicole Mutschke. Sondern auch für diese selbst. Denn: Ist eine Haushaltshilfe als Minijobber auf 450-Euro-Basis angemeldet, hat auch sie Anspruch auf den Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. "Für 450-Euro-Kräfte besteht zudem grundsätzlich auch eine Rentenversicherungspflicht", erklärt Mutschke. "Beschäftigungszeiten werden dann beispielsweise in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten bei der Rente berücksichtigt, so dass man gegebenenfalls. früher in Rente gehen kann." Und, so ist Mutschke überzeugt: „Das Anmelden lohnt sich immer für beide Seiten.“