
Leistungen vom Staat – was steht mir zu?
Stand: 31.01.2023, 06:00 Uhr
Millionen Menschen in Deutschland haben Anspruch auf Zuschüsse vom Staat – doch sie beantragen sie nicht. Die Vorsitzende des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, erklärt, wem diese Leistungen zustehen und warum sie nicht abgerufen werden.
Grundsicherung im Alter

Anträge werden in Deutschland flächendeckend nicht gestellt.
Rund zwei Drittel der älteren Menschen in Deutschland haben Anspruch auf „Grundsicherung im Alter“. Die Faustformel der Deutschen Rentenversicherung dabei lautet: Liegt das gesamte Einkommen unter 924 Euro, sollte man prüfen lassen, ob man Anspruch auf Grundsicherung hat. Die Grundsicherung bekommt man dann in Form eines Zuschusses – der abhängig ist vom Einkommen und Vermögen.
Den Antrag stellen jedoch nur wenige. Häufig fehle es schlicht an dem Wissen, dass es diese Hilfen und Zuschüsse überhaupt gibt. Und schließlich seien die Anträge mitunter unheimlich kompliziert, meint Verena Bentele.
Zuschüsse für Pflege von Angehörigen
Zuschüsse und Hilfen zur Kurzzeit-, Tages- oder Nacht-Pflege von Angehörigen werden flächendeckend nicht in Anspruch genommen. „Nach Hochrechnungen werden zwölf Milliarden Euro an solchen Leistungen nicht abgerufen.“, sagt die Vorsitzende des Sozialverbandes VdK.
Zum Beispiel könne man einen Zuschuss von 125 Euro im Monat für Haushaltsdienste bekommen – etwa, wenn jemand vorbeikommt, um für die zu pflegende Person zu kochen oder Staub zu saugen.
Leistungen vom Staat: Was steht wem zu?
Hier und heute. 31.01.2023. 07:24 Min.. Verfügbar bis 31.01.2024. WDR.
Leistungen für Kinder
Ebenfalls ungenutzt bleiben viele Leistungen für Kinder – etwa Bildungs- und Teilhabe-Angebote, sowie der Kinderzuschlag für Geringverdiener von maximal 250 Euro pro Kind und Monat.