Neuer Abschnitt

Betroffen vom Hochwasser: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?
Stand: 22.07.2021, 06:00 Uhr
In den Hochwassergebieten versuchen die Menschen das Unfassbare zu verstehen und sind damit beschäftigt, ihre Orte, sofern möglich, wieder bewohnbar zu machen. Kay P. Rodegra weiß, welche Rechte Arbeitnehmer in einer solchen Situation haben.
Neuer Abschnitt
Kay P. Rodegra weist darauf hin, dass man sich als Betroffener der Flutkatastrophe sofort bei seinem Arbeitgeber melden müsse. Denn wenn der Grund des Fernbleibens unverschuldet in der eigenen Person liege, „sprich mein Haus wurde weggeschwemmt oder ist eingestürzt“, dann könne man von der Arbeit fernbleiben. Und bekomme für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit sein Gehalt weiter bezahlt.
Neuer Abschnitt
Arbeitgeber sollten Verständnis zeigen
Diese Vorschrift könne zwar durch den Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. „Dann kann man sich aber unbezahlt freistellen lassen“, so der Rechtsanwalt. Wichtig sei nur die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, den man auf die besondere Situation hinweisen müsse.
„Ein Arbeitgeber wird da auch Verständnis haben, wenn man ihm sagt: ‚Mein Haus ist gerade zerstört worden.‘“