Auflösung: Wie klappt's mit dem BAföG?

Stand: 05.07.2016, 18:27 Uhr

Wir wollten wissen: Wie klappt's mit dem BAföG? Nadine Ewerling, Abteilungsleiterin Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Essen-Duisburg, gibt Ratschläge.

Neuerungen zum BAföG

"Was sind die wesentlichen Neuerungen in Sachen Bafög zum 01.08.2016?"

Nadine Ewerling: Erhöhung des BAföG zum Wintersemester 2016/17. Bedarfssätze und Freibeträge steigen um sieben Prozent. Die maximale Förderung für Studierende, die nicht bei Ihren Eltern wohnen erhöht sich von 670,00 € auf 735 ,00 € für Studierende, die zu Hause wohnen, von 422,00  auf  451,00  (inkl. Zuschläge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung).Ebenso steigen die Elternfreibeträge. Das Elterneinkommen darf also um sieben Prozent höher sein, bevor es auf das BAföG angerechnet wird. Die Studierenden dürfen auch nunmehr bis zu 450,00 anrechnungsfrei verdienen, wobei aber gegebenenfalls Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen einzubeziehen sind. Anrechnungsfrei bleibt zukünftig Vermögen des Studierenden in Höhe von 7.500,00€ im Vergleich zu vorher 5.200,00 €.

Jetzt auch elektronisch: Das neue E-Bafög

"Zum 01.08. soll auch das sogenannte E-Bafög kommen. Was steckt dahinter?"

Die Bundesregierung will bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen vorangehen. Durch das 25. Änderungsgesetz zum BAföG sind die Länder nunmehr im Rahmen des E-BAföGs zur Umsetzung und Einführung des Online-BAföG-Antrags einschließlich der elektronischen Identifikation verpflichtet worden. Es sollen medienbruchfreie Prozesse gewährleistet werden, durch die ein Verwaltungsverfahren vollständig auf elektronischem Weg durchgeführt werden kann. Wer einmal einen Online-Antrag stellt, soll immer wieder auf die Daten zurückgreifen können, insbesondere auch bei Hochschulwechseln auch bundeslandübergreifend. Hier muss nunmehr jedes Land für sich tätig werden und die Vorgaben umsetzen. Bis Mitte des Jahres hat nur Hessen das E-BAföG umgesetzt, obwohl dies den  Ländern seit 2014 bekannt ist. In NRW ist es bislang möglich, den Antrag online auszufüllen, dann müssen jedoch die Unterlagen ausgedruckt und unterschrieben an die Ämter für Ausbildungsförderung übersandt werden. Das heißt,  bislang keine echte Erleichterung für die Studierenden; noch kein richtiges E-BAföG.

Wohin bei Unklarheiten?

"Wohin kann ich mich mit Fragen zum komplizierten Antrag wenden?"

Wenn Sie Hilfe bei der Bearbeitung Ihres Antrags benötigen, so wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung bei dem jeweiligen Studierendenwerk. Die Zuständigkeit bestimmt sich nach der besuchten Hochschule. Für Schüler-BAföG sind die jeweiligen Kreis- und Stadtverwaltungen zuständig. Gehen Sie mit all Ihren Fragen in den offenen Sprechstunden zu 'Ihrem' Sachbearbeiter und lassen Sie sich beraten.