Auflösung

Wie klappt's mit dem Umbuchen bei Reisen?

Stand: 23.06.2015, 13:00 Uhr

Wenn das Stornieren einer Reise fast genauso teuer ist wie der Urlaub selbst, dann ist das ärgerlich. Aber muss man so etwas hinnehmen? Und was ist mit einem plötzlichen Wechsel der Fluggesellschaft? Hier gibt's Antworten des Reiseexperten.

Ralf Hieke beantwortet Fragen der Aktuelle Stunde-Zuschauer zu Problemen beim Umbuchen oder Stornieren von Reisen. Er hat ein Reisebüro in Ibbenbüren und ist im Deutschen ReiseVerband (DRV) organisiert.

Fall 1: 83 Prozent Stornokosten trotz frühzeitiger Info?

Hans-Jürgen K. vermutet eine Hinhalte-Taktik bei seinem Reiseveranstalter: Im Januar bat er um eine Umbuchung einer Madrid-Reise von Ende April auf Mitte Mai. Den vollen Reisebetrag hatte er direkt bei der ursprünglichen Buchung überweisen müssen. Nach mehrmaligem Reklamieren kam ein neues Angebot. Der Preis hatte sich mehr als verdoppelt, trotzdem bestätigte er das Angebot. Dann passierte wochenlang nichts - trotz mehrfacher Nachfrage. Schließlich entschied er sich, die ganze Reise zu stornieren. Zwei Tage später kam Post, mit der Bestätigung, dass die Reise storniert worden sei. Von gezahlten 317 Euro sollten Stornokosten von 262 Euro berechnet werden. Selbst den Restbetrag hat der Kunde nicht zurückerhalten.

Ralf Hieke: Wenn es um eine Pauschalreise (Flug und Hotel) geht, ist eine direkte Komplettzahlung sehr ungewöhnlich. Normalerweise werden Anzahlungen von durchschnittlich 20 Prozent fällig. Die Restzahlung dann etwa vier Wochen vor Abreise. Was die Stornierungsstaffeln angeht, kommt es auf den genauen Zeitpunkt des Stornos an. Je kurzfristiger die Abreise bevor steht, desto höher die Gebühr. Stornokosten in Höhe von 75 oder 80 Prozent sehr kurz vor Abreise sind durchaus möglich, sind aber auch immer in den AGB vermerkt, sollten also nachvollziehbar und kontrollierbar sein. Eine Einbehaltung der Restsumme seitens des Reiseveranstalters ist natürlich in keinem Fall akzeptabel.

Fall 2: Reisekosten in falscher Währung abgebucht

Werner P. erlebte eine Überraschung bei der Rechnung für seinen Flug von Düsseldorf nach Miami und zurück. Der Flug sollte 993,20 Euro kosten. Fünf Tage nach Buchung erhielt er die Rechnung der Fluggesellschaft aber: Die Summe wurde in britischen Pfund abgerechnet. Dadurch wurde sein Visakonto auch mit der Summe in britischen Pfund belastet, umgerechnet 1.400,00 Euro.
Weder am Servicetelefon noch per Mail gab es bisher eine Erklärung. Stornieren möchte er diesen Flug aber nicht gern, da er inzwischen erheblich teurer wäre.

Ralf Hieke: Wenn eine schriftliche Buchungsbestätigung in Euro vorliegt, muss auch in Euro abgerechnet werden. Der Preis ist ja ein wesentlicher Buchungsgrund. Die Bestätigung müsste aber dann eigentlich direkt nach Buchung vorliegen und nicht erst nach fünf Tagen in einer Fremdwährung kommen.

Fall 3: Wechsel bei der Fluggesellschaft hinnehmen?

Gerhard P. meldete sich an unserem Hörer-Telefon mit folgender Geschichte: "Wir haben eine Frühbuchungs-Reise von Paderborn mit einer Fluglinie unseres Vertrauens gebucht. Schließlich wollte uns der Reiseveranstalter eine andere angeblich renommierte Fluggesellschaft aus Riga andrehen. Als ich stornieren wollte, wurde uns eine Reise mit einer bekannteren Airline ab Münster angeboten. Wir haben schließlich zugesagt. Aber eigentlich war das Ganze für uns sehr ärgerlich!" Herr P. möchte wissen, wie verbindlich Zusagen von Reiseveranstaltern letztendlich sein müssen.

Ralf Hieke: Wenn sich die Leistung nicht ändert (in diesem Fall der Flug von Paderborn ins Urlaubsgebiet) und auch keine massive Flugzeitänderung vorliegt, ist eine Änderung der Fluggesellschaft zu akzeptieren. Im Charterflugbereich bei Pauschalreisen ist eine gewisse Flexibilität in der Flugplanung durchaus üblich und zulässig.