Die föderale Struktur der Landesrundfunkanstalten wurde nach dem Zweiten Weltkrieg ganz bewusst von den Alliierten aufgrund der Erfahrung mit dem Missbrauch des Rundfunks als staatliches Propagandainstrument während der Zeit des Nationalsozialismus geschaffen.
Jedes föderale Prinzip ist zwar teurer als zentrale Einrichtungen, es schützt aber vor einseitigen Einflussnahmen. Mehrere dezentrale, voneinander unabhängige Rundfunkanbieter verbreiten zudem ein pluralistisches Meinungsbild und sichern die Versorgung mit regionalen Informationen.
Über die Anzahl der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten entscheiden allein die zuständigen Bundesländer.