Rente

Erhält jeder WDR Mitarbeiter zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Altersversorgung aus Rundfunkbeiträgen?

Unbefristet festangestellte Mitarbeiter/innen erhalten Versorgungszusage auf Basis entsprechender Tarifverträge. Die Regelungen wurden in den vergangenen Jahren stets an die gesetzlich vorgegebenen Grenzen angepasst. Die effektive Belastung des WDR-Haushalts ist weitaus geringer als vermutet. Ein erheblicher Teil der Rentenzahlungen des WDR erfolgen aus den Zinserträgen eines eigens für die betriebliche Altersversorgung beim WDR gebildeten Deckungsstock. Dieser ist schon seit Jahrzehnten vorsorgend aufgebaut und entlastet den WDR-Haushalt nun ganz erheblich. Die verbleibende Belastung für die Altersvorsorge der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des aus den Beiträgen finanzierten WDR-Haushaltes ist weit aus geringer als die der öffentlichen Haushalte für deren ehemalige Mitarbeiter.

Das Finanzgebaren des WDR steht insgesamt unter der Aufsicht des Landesrechnungshofes bzw. der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF). Die KEF hat die Maßnahmen des WDR zur Eingrenzung der Versorgungslasten in ihren Berichten ausdrücklich gewürdigt und festgestellt, dass alle Rundfunkanstalten der ARD mit diesen Regelungen im Versorgungsniveau unter dem öffentlichen Dienst liegen.