Ersatzfreiheitsstrafen: ungerecht, sinnlos und teuer
Monitor. 11.01.2018. 06:39 Min.. UT. Verfügbar bis 30.12.2099. Das Erste.
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss nach dem deutschen Strafgesetzbuch eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Die Zahl der dafür verwendeten Haftplätze steigt seit Jahren. Dabei geht es um Bagatelldelikte wie „Schwarzfahren“. Dass man dafür ins Gefängnis geht, halten Fachleute für falsch. Meist träfe es harmlose und hilfebedürftige Menschen, denen andere Maßnahmen wie etwa soziale Arbeit deutlich mehr helfen würden. Und die Haftstrafen kosten den Steuerzahler Millionen.