Asylantrag abgelehnt: Junger Mann könne ja in Afghanistan „untertauchen“

Monitor 25.04.2018 03:32 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 Das Erste

Die Ablehnung des Asylantrags hat es in sich. Ein junger Afghane, der von den Taliban verfolgt wird, könne abgeschoben werden, weil er in Kabul ja „untertauchen“ könne, da es dort „kein funktionierendes Meldewesen“ gebe. MONITOR hatte über den Fall seiner Familie berichtet.